General Terms & Conditions

AGB der Euphoria Intelligence GmbH
Stand Juni 2022

§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der Euphoria Intelligence GmbH („Euphoria“) und dem Kunden geschlossenen Verträge in Bezug auf Performance-Marketing – Maßnahmen, d.h. der Einsatz von Marketing- und Analyseinstrumenten mit dem Zweck, durch eine Kampagne die Interaktion mit Nutzern durch geeignete Marketingmaßnahmen in messbarer Art und Weise zu steigern.
1.2 Alle im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen, den Angeboten von Euphoria, Briefingunterlagen des Kunden sowie ggf. gesondert in Textform zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen.
1.3 Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB.
1.4 Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden nicht Vertragsbestandteil, selbst dann, wenn kein gesonderter schriftlicher Widerspruch erfolgt. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von Euphoria in Textform bestätigt werden.


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag kommt durch ein Angebot von Euphoria und dessen Annahme durch den Kunden zustande. An ein Angebot ist Euphoria für einen Zeitraum von 14 Tagen gebunden.
2.2 Neben dem Angebot von Euphoria und diesen AGB gilt auch das Briefing des Kunden als vertragliche Grundlage für die Arbeit von Euphoria. Wird das Briefing mündlich erteilt, erstellt Euphoria im Nachgang über den Inhalt des Briefing-Gesprächs ein Protokoll, welches dem Kunden zeitnah zugeleitet wird. Das Briefing-Protokoll wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihm nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen widerspricht.
2.3 Euphoria bietet dem Kunden im Fall eines besonders umfangreichen und komplexen Auftragsgegenstandes abweichend von den vorstehenden Regelungen an, einen spezifischen Agenturvertrag abzuschließen. In diesem Fall gehen die darin enthaltenen Regelungen diesen AGB vor.
2.4 Mündliche Zusatzaufträge bedürfen der Bestätigung durch Euphoria in Schrift- oder Textform.

§ 3 Leistungen von Euphoria
3.1 Die von Euphoria angebotenen Leistungen umfassen insbesondere die nachfolgend wiedergegebenen Leistungen:
Marktanalyse (Wettbewerb, Trends usw.);
Entwicklung von Empfehlungen und deren Umsetzung;
Erstellung und Verwaltung von Werbeanzeigen, unter anderem auf Plattformen wie Google Ads, LinkedIn, Facebook usw.;
Fortlaufende Optimierung und Anpassung unter Berücksichtigung des Budgets.
3.2 Euphoria schuldet die Umsetzung der konkret beauftragten Leistung im Rahmen des im Angebot beschriebenen Leistungsumfangs. Für Leistungen mit dem Ziel einer Verbesserung der Platzierung einer Webseite in Suchmaschinen oder der Optimierung von Werbeanzeigen, schulden wir ein konkretes Bemühen nach besten Wissen und Gewissen und dem allgemein üblichen Stand der Technik, schulden jedoch keinen konkreten Erfolg. Die Platzierung von Suchergebnissen innerhalb eines Suchmaschinendienstes liegt im Ermessen des jeweiligen Suchmaschinenbetreibers und kann sich jederzeit durch eine Neugewichtung oder Änderung von Rankingfaktoren ändern. Wir werden für unsere Tätigkeit entsprechend die uns bekannten Faktoren für die Gewichtung der Suchergebnisse oder Anzeige von Werbung berücksichtigen, können jedoch nicht ausschließen, dass es durch eine jederzeit mögliche Änderung der Rankingfaktoren zu einer Änderung der Platzierung kommt.
3.3 Abweichende Wünsche und Änderungen nach Vertragsschluss sind grundsätzlich möglich. Für daraus resultierenden Mehraufwand und Mehrkosten unterbreitet Euphoria dem Kunden ein Angebot, es sei denn der Kunde beauftragt nach Ziffer 2.4 direkt.
3.4 Euphoria ist berechtigt, die Leistungen selbst oder durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen.


§ 4 Leistungen und Materialien des Kunden
4.1 Der Kunde ist sich bewusst, dass der Erfolg und die Qualität der Leistung stark von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkung abhängig sind. Hierzu ist notwendig, dass der Kunde von ihm zu stellende Daten, Informationen und Materialien absprache- und fristgemäß beibringt und etwaige Freigaben unverzüglich erteilt.
4.2 Insbesondere ist der Kunde zur Erbringung der nachfolgend nicht abschließend beschriebenen Mitwirkungshandlungen verpflichtet:
• Nach Beginn der Zusammenarbeit ist der Kunde verpflichtetet, die für die Kampagnenerstellung nötigen Informationen nach Aufforderung binnen einer Frist von fünf (5) Tagen bereitzustellen. Dazu gehören auch die Zugangsdaten zu den inhaltsbezogenen Marketing-Accounts des Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen der Euphoria unverzüglich zu untersuchen und Beanstandungen in Textform unter genauer Beschreibung zu melden. Nimmt die Euphoria auf Anforderung des Kunden die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von Euphoria vorliegen, kann die Euphoria den Aufwand in Rechnung stellen.
4.3 Der Kunde benennt Euphoria einen oder mehrere Ansprechpartner, die für die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich sind und für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen dürfen.
4.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist die Euphoria von der Leistungspflicht befreit. Leistet die Euphoria dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend des Angebots in Rechnung.
4.5 Der Kunde garantiert, dass er Inhaber aller urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen gewerblichen Schutzrechten an den Materialien, Inhalten und Leistungen ist, und keine Rechte Dritter verletzt. Zudem räumt der Kunde der Euphoria während der Vertragslaufzeit, die zur Erfüllung des Vertrages nötigen Nutzungsrechte an den eingetragenen Namen, Marken und Logos sowie Mediadaten (insb. Fotografien) des Kunden für Marketing-Kampagnen, Landing-Pages und für gespiegelte Webpages kostenfrei ein.
4.6 Dem Kunden ist es ohne vorherige Zustimmung der Euphoria nicht gestattet, Dritten Zugriffsrechte auf alle inhaltsbezogenen Marketingkonten, wie z.B. Google Konten, Content Management Systeme (z.B. Magento und WordPress) sowie deren durch die Euphoria installierten und konfigurierten Erweiterungen und Plugins, Webanalyse- und Reporting Tools oder vergleichbare Anbieterplattformen, die zur Vertragserfüllung durch die Euphoria betreut werden, einzuräumen. Gewährt der Kunde ohne vorherige Zustimmung von Euphoria Dritten Zugriffsrechte auf die vorbenannten Marketingkonten, kann Euphoria den Vertrag wegen Vertrauensbruchs außerordentlich fristlos kündigen.


§ 5 Preise, Zahlungen, Fälligkeit
5.1 Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem Angebot. 
5.2 Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
5.3 Ändert der Kunde in Absprache mit Euphoria die laufende Kampagne oder wünscht der Kunde die Realisierung von Sonderwünschen, so werden diese Leistungen von Euphoria nach den im Angebot festgelegten Sätzen abgerechnet.
5.4 Der jeweilige Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu überweisen. Die Nichteinhaltung der Zahlungsfristen setzt den Kunden automatisch in Verzug. Einer gesonderten Zahlungserinnerung bedarf es dafür nicht.
5.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Darüber hinaus besteht ein Aufrechnungsverbot.
5.6 Die Euphoria berechnet ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt unberührt.


§ 6 Geschäftszeiten
6.1. Euphoria erbringt Tätigkeiten zu den üblichen Geschäftszeiten von 09:00 bis 18:00 Uhr von Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen.
6.2 Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden können die Tätigkeiten außerhalb der unter 6.1 genannten Geschäftszeiten erbracht werden. Die Leistungen sind in diesem Falle extra zu vergüten.


§ 7 Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse
7.1 Euphoria stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse und sonstige Rechte an den von ihr erstellten Seiten und Inhalten, angemeldeten Domains zu, soweit sie nicht ausdrücklich dem Auftraggeber eingeräumt sind. Ein Recht zur Nutzung der in der Werbekampagne genutzten Keywords und der Mechanismen zur Messung des Erfolges besteht über die Vertragslaufzeit hinaus nicht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe der erstellten Kampagnenstrukturen, der Zugangsdaten zu technischen Systemen, über die Kampagnenstruktur-Informationen und die Daten zur Erfolgsmessung abgerufen werden können.
7.2 Meldet Euphoria die Seiten im eigenen Namen an, erhält der Kunde keine Rechte und keine Nutzungsrechte an der Domain.
7.3 Meldet Euphoria für den Kunden eine Domain auf den Namen des Kunden an, räumt der Kunde Euphoria hiermit das Recht ein, die Domain im Falle des Zahlungsverzugs nach diesem Vertrag oder anderen als wichtige Gründe im Sinne dieses Vertrags, die zur Kündigung berechtigen, geltenden Gründen, jederzeit auf den eigenen oder einen dritten Namen zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden.
7.4 Bei der Einrichtung einer Landing-Page stehen Euphoria sämtliche Rechte und Nutzungsrechte daran, der zugehörigen Domain und den Inhalten, soweit diese nicht vom Kunden im Rahmen der Mitwirkungspflicht geliefert wurden, ausschließlich der Euphoria zu. Die Landing-Page kann jedoch nebst allen Rechten von Kunden käuflich erworben werden.


§ 8 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung zugehenden oder ihnen anderweitig bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Diese Verpflichtung gilt zudem auch während zwei Jahren über das Vertragsende hinaus.


§ 9 Haftung
9.1 Euphoria haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie bei Schäden aus Verletzung des Leibes, Lebens oder Gesundheit. Auf Ziffer 3.2 wird verwiesen.
9.2 Euphoria haftet für Schäden, die durch eigene Mängel, Verzug oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtung entstehen. Eine Schadensersatzpflicht von Euphoria für Schäden tritt jedoch erst dann ein, wenn der Kunde Euphoria die Beanstandungen mitgeteilt und Euphoria die Mängel innerhalb von zehn Werktagen nicht behoben hat. Die Schadensersatzpflicht umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Kosten für eine neue Konzeption, Planung und Herstellung der Werbeleistung.91.3 Der Kunde ist für die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte alleine verantwortlich. Euphoria haftet insbesondere nicht für in Werbemaßnahmen enthaltene Sachaussagen über Produkte und/oder Leistungen des Kunden.
9.3 Der Kunde stellt Euphoria von allen Verpflichtungen frei, die Dritte aufgrund einer Verletzung von urheber-, wettbewerbs- und markenrechtlichen oder sonstigen Gewerblichen Schutzrechten geltend machen.
9.4 Die Euphoria ist berechtigt, die im Namen seiner Kunden erstellten Seiten und Kampagnen ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen, sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn die Euphoria von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.
9.5 Euphoria verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit dem in Ziffer 3.2 beschriebenen Sorgfaltsmaßstabe durchzuführen. Der Kunde hat das Recht, die rechtliche Zulässigkeit der Werbemaßnahmen auf eigene Kosten durch eine sachkundige Person seiner Wahl überprüfen zu lassen.


§ 10 Wettbewerbsverbot
10.1 Euphoria verpflichtet sich, vor Abschluss des Vertrages mit dem Kunden und bis zur Beendigung aller Arbeiten für den Kunden diesen über mögliche Konkurrenzkonflikte mit anderen Kunden von Euphoria zu informieren, insbesondere über Kunden, die gleichartige Produkte wie das Produkt des Kunden produzieren und/oder vertreiben. Euphoria verpflichtet sich, ohne vorherige Zustimmung des Kunden bis zum Abschluss aller Arbeiten für ihn für keine anderen Unternehmen, die gleichartige Produkte herstellen und/oder vertreiben, Dienstleistungen zu erbringen.
10.2 Der Kunde kann jederzeit mit anderen Agenturen oder Dritten Verträge über Werbeleistungen abschließen. Er ist nicht verpflichtet, ausschließlich Euphoria mit der Erbringung von Werbeleistungen im Bereich des Vertragsgegenstandes zu beauftragen.


§ 11 Gewährleistung 
11.1 Euphoria gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.
11.2 Euphoria erstellt die Werbekampagne nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Kunden. Euphoria kann nicht garantieren, dass die gewählten Marketingmaßnahmen dazu führen, dass durch die Werbekampagne eine generelle Steigerung der Nachfrage erreicht wird. Nach den allgemeinen Erfahrungen ist in der Regel von einer Steigerung des Geschäftsvolumens und der Anfragen auszugehen.


§ 12 Vertragslaufzeit, Kündigung
12.1 Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
12.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung einer bereits erfolgten Auftragserteilung ist keiner der Parteien möglich.
12.3 Das wechselseitige Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch die Euphoria liegen unter anderem vor, wenn
(a) Ansprüche des Kunden gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird
(b) der Kunde seine Zahlung einstellt, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder wenn mehrfach Lastschriften nicht eingelöst werden konnten
(c) der Kunde von Euphoria zur Realisierung seiner Ziele, unlautere Machenschaften oder unrechtmäßiges Vorgehen erwartet
(d) der Kunde die Bestimmungen über die Zulässigkeit der auf den Rankingseiten eingestellten Inhalte und Begriffe nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht verstößt
12.4 Kündigt Euphoria aus wichtigem Grund, so ist der Kunde verpflichtet, Euphoria die Kosten und Honorare zu erstatten, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind und denen der Kunde zugestimmt hat. Eine Zahlungspflicht des Kunden nach Ausspruch der Kündigung entfällt. Die bis dahin geleisteten Dienste von Euphoria sind anteilig abzurechnen. 
12.5 Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden, ohne das für die Kündigung ein wichtiger Grund vorlegt, schuldet der Kunde die vereinbarten Preise, die bis zum regulären Vertragsende anfallen.


§ 13 Referenzwerbung
Euphoria ist nach Zusage des Kunden berechtigt, ihn als Referenzkunden auf den Webseiten der Euphoria nach außen zu kommunizieren. Euphoria ist dabei berechtigt, den Name des Kunden sowie das für seine Firmierung verwendete Logo unter Angabe der für den Kunden erbrachten Leistungen, als Kundenreferenz in eigener Werbung zu verwenden. Dies erfolgt ausschließlich in einer üblichen und dem Kunden zumutbaren Art und Weise.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
14.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt/Main, es sei denn der Gesetzgeber sieht im speziellen Fall einen anderen Gerichtsstand vor.
14.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

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